§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Vereinbarungen zwischen Schrotthandel Bochum (Adul EL-Lahib) und Kunden bezüglich der Abholung, des Ankaufs und der Demontage von Schrott und Altmetallen.
§ 2 Leistungsumfang
- Schrotthandel Bochum bietet kostenlose Schrottabholung sowie vergüteten Altmetallankauf bei entsprechenden Mindestmengen an.
- Termine für Abholungen werden individuell vereinbart.
- Der Kunde stellt sicher, dass die abzuholenden Gegenstände frei von Rechten Dritter sind und der Kunde berechtigt ist, über diese zu verfügen.
§ 3 Eigentumsübergang
Mit der Übergabe des Schrotts oder der Altmetalle an Schrotthandel Bochum geht das Eigentum an den Gegenständen auf Schrotthandel Bochum über.
§ 4 Vergütung & Abrechnung
- Werden Entgelte für Buntmetalle oder wertvolle Schrottbestände vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Begutachtung und Wiegung vor Ort.
- Standardabholungen im Stadtgebiet Bochum sind für den Auftraggeber kostenfrei.
§ 5 Haftung
- Schrotthandel Bochum haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schrotthandel Bochum nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bochum.