Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schrotthandel Bochum für Schrottabholung, Altmetallankauf, Vergütung und Demontage in Bochum.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Vereinbarungen zwischen Schrotthandel Bochum (Adul EL-Lahib) und Kunden bezüglich der Abholung, des Ankaufs und der Demontage von Schrott und Altmetallen.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Schrotthandel Bochum bietet kostenlose Schrottabholung sowie vergüteten Altmetallankauf bei entsprechenden Mindestmengen an.
  2. Termine für Abholungen werden individuell vereinbart.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass die abzuholenden Gegenstände frei von Rechten Dritter sind und der Kunde berechtigt ist, über diese zu verfügen.

§ 3 Eigentumsübergang

Mit der Übergabe des Schrotts oder der Altmetalle an Schrotthandel Bochum geht das Eigentum an den Gegenständen auf Schrotthandel Bochum über.

§ 4 Vergütung & Abrechnung

  1. Werden Entgelte für Buntmetalle oder wertvolle Schrottbestände vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Begutachtung und Wiegung vor Ort.
  2. Standardabholungen im Stadtgebiet Bochum sind für den Auftraggeber kostenfrei.

§ 5 Haftung

  1. Schrotthandel Bochum haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schrotthandel Bochum nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bochum.